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Amtliche Informationen
Amtliche Bekanntmachungen erfolgen – soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen, wie beispielsweise bei Satzungen oder sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften – entsprechend dem § 13 der Hauptsatzung der Stadt Senftenberg durch Aushang in den Bekanntmachungskästen im Stadtgebiet und den Ortsteilen.
Das Amtsbatt der Stadt Senftenberg erscheint vier- bis sechsmal im Jahr. Hier finden Sie alle Amtsblätter in digitaler Form ab dem Jahr 2004.