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Bibliotheksausweis Ausgabe für Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Transferleistungen
[Nr.99077020040002 ]

Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Hinweis: Hinweis: Die Gültigkeit des Ausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

Rechtsgrundlage(n)

Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
  • amtlicher Nachweis über staatliche Transferleistung (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Ausbildungshilfen/BAföG)

Formulare

Formulare: Anmeldeformular
 

Hinweise (Besonderheiten)

  • Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
  • Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Voraussetzungen

Transferleistungsberechtigung im Sinne der Gesetzgebung

Verfahrensablauf

Einen Bibliotheksausweis als Transferleistungsempfänger erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:

  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
  • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
  • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

Bearbeitungsdauer

  • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
  • per Post: maximal 10 Tage

Teaser

Einen Bibliotheksausweis für Transferleistungsempfänger erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.