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In Senftenberg kann jeder teilnehmen – Senftenbergpass beantragen!


Für Menschen mit einem geringen Einkommen gibt es den Senftenbergpass. Dieser ermöglicht die ermäßigte Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben der Stadt.

Vergünstigungen für Senftenbergpass

Erlebnisbad

  • für Personen ab 18 Jahre 50 % Rabatt auf Zeitkarten
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Musikschule

  • Die Unterrichtsgebühr für die musikalische Frühförderung in Kindertagesstätten in der Stadt Senftenberg wird für Kinder mit Senftenbergpass um 50 % ermäßigt, wenn nicht weitere Gebührenermäßigungen gemäß der Gebührensatzung der Musikschule in Anspruch genommen werden.

 Stadtbibliothek

  • 50 % Rabatt (gleicher Preis wie Schüler, Studenten und Auszubildende)
  • Zur Internetseite

 Theater Neue Bühne

  • Besucher der Abendvorstellung (ohne Premiere und Sonderveranstaltungen) bezahlen einen Kartenpreis von 7,50 € in allen Preisgruppen.
  • Für Besucher der Kindervorstellung wird der Eintrittspreis für Erwachsene um 50 % ermäßigt, Kinder zahlen 3,00 €.

Tierpark

  • 50 % Rabatt auf den Eintrittspreis für Erwachsene

Anspruchsberechtigte

Der Senftenbergpass wird für Familien und Einzelpersonen ausgestellt, die

- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II),
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch, Drittes Kapitel (SGB XII),
- Leistungen nach dem Zwölften Buch, Viertes Kapitel (SGB XII),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz

erhalten und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Senftenberg haben.

Antragsteller können nur volljährige Personen sein. Minderjährige von 6 bis 17 Jahren erhalten einen eigenen Pass. Kinder unter 6 Jahren werden im Senftenbergpass der Eltern aufgeführt.

Antragsverfahren

Der Senftenbergpass wird auf Antrag von der Stadt Senftenberg kostenlos ausgestellt. Nähere Informationen erhalten Sie auch unter folgenden Link. Antragsverfahren

Gültigkeitsdauer

Der Senftenbergpass wird ab Antragsdatum bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen entsprechend des Bewilligungszeitraumes des Leistungsbescheides ausgestellt. Bei Fortbestehen der Anspruchsvoraussetzungen und entsprechender Nachweisführung erfolgt die Verlängerung entsprechend.